Kreisjugendring Alb-Donau e.V.

Party Pass

Party Pass!

Lust zu feiern, aber noch keine 18 Jahre alt?

DAS musst du beachten:

Was ist der Party Pass?

Der Party Pass bietet minderjährigen Festbesuchern (unter 18) die Möglichkeit, bei Festen eingelassen zu werden. Durch die Änderung des Personalausweisgesetzes 2010 dürfen keine Ausweise mehr einbehalten werden. Daraufhin wurde der Nachweis eines Party Passes von minderjährigen Jugendlichen eingeführt.

 

Anstatt des Ausweises wird der Party Pass (nach Kontrolle ob die Angaben korrekt sind) abgegeben und nach der Veranstaltung wieder abgeholt.
Damit kann das bewährte Verfahren beim Einlass weiter praktiziert werden.

 

Wofür der Party Pass?

Der Party Pass dient zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes:
Er darf vom Ordnungspersonal einbehalten und am Ende der Veranstaltung wieder ausgegeben werden.

 

Wo bekommt man den Party Pass?

Der Party Pass ist eine geschützte Marke. Somit können wir vom Kreisjugendring nur auf diesen Hinweisen. Wir finden das es eine gute Sache ist und möchten diese unterstützen indem wir auch Werbung dafür machen. Wir haben hier den Link zu den Downloads und der offiziellen Seite, auf welcher ihr euch noch weiter über dieses Projekt informieren könnt.

Hier die offizielle Seite des Party Passes